Aktuelles & Termine
Pressemitteilung

KKN bekommt positiven Förderbescheid. Die gesetzlichen Krankenkassen bestätigen mit ihrem aktuellen Förderbescheid, dass das KKN alle geforderten Förderkriterien erfüllt. Insgesamt 43 Kriterien hat der GKV-Spitzenverband als gesetzliche Voraussetzung aufgestellt, damit die Krankenkassen regelhaft die Arbeit der klinischen Krebsregister, so auch die des KKN, finanzieren dürfen. Lesen Sie dazu unsere Pressemitteilung.
Melderschulungen

Wir setzen unsere beliebte Melderschulungsreihe in den Monaten Mai und Juni 2021 fort. Erfahren Sie in 30-45 Minuten alles Wissenswerte zu Ihrem jeweiligen Seminarthema. Am Ende des Web-Seminars bleibt auch immer genügend Zeit, individuelle Fragen zu klären. Die Themen haben sich gut bewährt und bleiben unverändert: Grundlagen der Dokumentation, Diagnosemeldungen, Therapiemeldungen, Verlaufsmeldungen, Schnittstellenmeldungen, Melderportal-Profi und Grundlagen des KKN. Die Schulungen finden derzeit ausschließlich digital statt.
Pathologie-Schulung

Im April 2021 bieten wir zwei Termine für eine Basisschulung speziell für Pathologinnen und Pathologen an. In den Seminaren geht es um die Pathologiemeldung im KKN im Allgemeinen, aber auch um Klassifikationen und Kodierung, bekannten und unbekannten Primärtumor, Rezidiv, Besonderheiten bei systemischen Erkrankungen, Fremdmeldungen und natürlich um die Aufwandsentschädigung – mit vielen Kodierungsbeispielen und es besteht die Möglichkeit, auf individuelle Fragen einzugehen.
Stellenausschreibung

Das KKN sucht Verstärkung. Aktuell suchen wir mehrere neue Mitarbeitende, die das Verwaltungsteam unterstützen. Die ausführliche Stellenausschreibung für Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungswirte (m/w/d) finden Sie auf unserer Karriereseite als PDF. Bewerbungen sind bis zum 15.05.2021 möglich.
Fragen & Antworten

Muss ich Mammakarzinome melden, auch wenn wir diese nicht behandeln? Kann man Diagnosen für das EKN auch über das KKN melden oder muss ich mich dafür beim EKN extra anmelden? Wie melde ich eine einmalige Therapiegabe? Diese und noch viel mehr Fragen erreichen uns immer wieder in Schulungen, per E-Mail oder telefonisch. Wir haben diese und weitere immer wiederkehrenden Fragen gesammelt und beantworten sie auf unserer neuen Fragen & Antworten-Seite. Die Fragen & Antworten-Blöcke richten sich thematisch nach dem jeweiligen Web-Seminar..
Melderhandbuch

Unser Melderhandbuch, das Sie aus den Melderschulungen bereits kennen, liegt für Sie jetzt auch als Online-Handbuch vor. Selbstverständlich bleibt es Ihnen auch als PDF zum Herunterladen erhalten. Aber im Gegensatz zu den gedruckten Printausgaben bietet das Online-Handbuch mehr Möglichkeiten zur Interaktivität, wie z. B. Navigation, Suche und Selektion von Informationen. Außerdem werden alle Änderungen zukünftig zeitnah publiziert. Damit ist das Online-Melderhandbuch stets aktuell.
Rückmeldeberichte

Das KKN hat im September 2020 mit dem elektronischen Versand der Rückmeldeberichte begonnen und versendet diese nun regelmäßig für seine Melderinnen/Melder. Der Rückmeldebericht bietet eine Übersicht über die eingegangenen Meldungen zu der jeweiligen Melder-ID und über die im KKN vorliegenden Daten zu den zu der Melder-ID gehörenden Patientinnen/Patienten. Der Rückmeldebericht gliedert sich auf in Meldungen an das KKN, Patientencharakteristika, Erkrankungsfälle und Therapien. Den Rückmeldebericht gibt es in allgemeiner oder tumorspezifischer Art..
Plattform § 65c

Die Plattform § 65c ist ein bundesweiter Zusammenschluss aller klinischen Krebsregister gemäß § 65c SGB V. Das Gremium stimmt fachliche Fragestellungen und Verfahrensabläufe zwischen den klinischen Krebsregistern in den einzelnen Bundesländern ab und erarbeitet einheitliche Empfehlungen. Ab sofort informiert die Plattform auf einer eigenen Website über ihre Aufgaben und Aktivitäten.
Leistungszahlen

Das KKN veröffentlicht mindestens einmal im Jahr die Leistungsdaten in aggregierter Form. Diese umfassen die Meldeaktivitäten im zeitlichen Verlauf der Meldepflicht seit 01.07.2018. Als meldebezogene Anlässe gelten hierbei die Meldungen zu Diagnose, Therapie und Verlauf sowie von Tumorkonferenzen, Pathologie und Todesbescheinigungen – anhand des Meldungseinganges im KKN. Meldungen anderer Krebsregister an das KKN sind dabei ebenso berücksichtigt.
Neue Meldepflicht

Mit einer Änderung des GKKN sowie einer Anpassung der Datenbestimmungsverordnung ergeben sich zum 01.01.2021 Änderungen in der Meldepflicht. Diese beziehen sich auf einige Neuerkrankungen mit Tumoren mit einem ICD-10 Code D37 bis D48, für die ab 01.01.2021 zusätzlich zu den Diagnosemeldungen auch die Übermittlung von Meldungen zu Therapie und Verlauf erforderlich wird. Änderungen gibt es auch bei Nachsorgeuntersuchungen, die bislang der Meldeberechtigung unterlagen; das sind Verlaufsuntersuchungen, die Tumorfreiheit ergeben oder keine Änderung der Therapie nach sich ziehen – diese werden gemäß Leitlinienprogramm Onkologie nun auch meldepflichtig.
Softwarehersteller

Meldende können ihre Meldungen aus ihrem Primärsystem elektronisch an das KKN übermitteln. Das Primärsystem muss hierfür den Export der Meldungen im bundesweit einheitlichen Format (ADT/GEKID-XML-Schema) unterstützen. Damit dies funktioniert, müssen Softwarehersteller in der Lage sein, Daten in diesem Format bereitzustellen. Das KKN unterstützt Softwarehersteller gern bei Entwicklung, Update sowie Einrichtung von Schnittstellen nach ADT/GEKID – mit Hilfe von Umsetzungsleitfaden und Compliance Level.
Tumorkonferenzen

Ärzte haben die Möglichkeit, die im KKN gespeicherten patientenbezogenen Daten im Rahmen von interdisziplinären und sektorenübergreifenden Tumorkonferenzen zu verwenden.