Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss aller klinischen Krebsregister gemäß § 65c SGB V. Das Gremium stimmt fachliche Fragestellungen und Verfahrensabläufe zwischen den klinischen Krebsregistern in den einzelnen Bundesländern ab. Ziel der Plattform § 65c ist es, unter Beachtung der Bundes- und Landesregelungen, möglichst einheitliche Verfahren für die flächendeckende klinische Krebsregistrierung festzulegen.

Der Name „Plattform § 65c“ leitet sich aus dem entsprechenden Paragrafen des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG) des SGB V ab, das 2013 in Kraft trat. Das KFRG verpflichtet die Länder, flächendeckend klinische Krebsregister nach den Vorgaben des § 65c SGB V zu errichten. Um mit Absprachen und Festlegungen den Ausbauprozess voranzutreiben und damit der Vorgabe einer bundeseinheitlichen Dokumentation von Krebserkrankungen nachzukommen, gründete sich die Plattform § 65c.

Mitte 2021 wurde das Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten verabschiedet; Es schafft die Rahmenbedingungen für die bundesweite Zusammenführung medizinischer Behandlungsdaten von an Krebs erkrankten Menschen. Die Plattform § 65c beteiligte sich an der Kommentierung des Gesetzesentwurfes.

Stellungnahme der Plattform § 65c zum Entwurf
des Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten

Mit der Kombination einer flächendeckenden klinischen und epidemiologischen Krebsregistrierung wird in den kommenden Jahren ein in der deutschen Registerlandschaft einmaliger Datenpool geschaffen, der auch international Maßstäbe setzen kann. Um das Nutzenpotential der Krebsregisterdaten noch besser ausschöpfen zu können, stellt sich verstärkt die Anforderung einer bundesweiten Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Krebsregisterdaten.“

Aus dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten

Das Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten des Bundesministeriums für Gesundheit verfolgt das Ziel, die bundesweite Verfügbarkeit und Zusammenführung der klinischen und epidemiologischen Krebsregisterdaten zu verbessern. Dazu sollen die Daten der klinischen und epidemiologischen Krebsregister in einem zweistufigen Prozess zusammengeführt werden.

Spahn: „Wertvolle Informationen der Krebsregister besser nutzen“

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/krebsregisterdaten-kabinett.html

Die Plattform § 65c hat zum Gesetzesentwurf Stellung genommen; darin heißt es unter anderem:

Die Plattform § 65c begrüßt ausdrücklich das Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit, die in den flächendeckenden klinischen Krebsregistern gesammelten Daten auch länderübergreifend zusammenzuführen, besser nutzbar zu machen und somit das Potenzial versorgungsnah erfasster Daten für die Darstellung und Verbesserung der Qualität der Versorgung von Krebspatientinnen/Krebspatienten und für die Forschung/Versorgungsforschung weiter auszuschöpfen.“

Hier geht es zum Referentenentwurf

Hier geht es zur Stellungnahme der Plattform § 65c

Hier geht es zu den Stellungnahmen der anderen beteiligten Akteure

Hier finden Sie das 2021 verabschiedete Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten