Das KKN nutzt – wie alle anderen Landeskrebsregister auch – den standardisierten onkologischen Basisdatensatz – kurz oBDS. Der oBDS definiert einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten und schafft die Voraussetzung für eine vergleichbare Erfassung und Auswertung.

Der Basisdatensatz beinhaltet neben festgelegten Gruppen wie „Patienten Stammdaten“, „Diagnose“ und „TNM-Klassifikation“ auch organspezifische Ergänzungsmodule wie „Kolorektales Karzinom“, „Malignes Melanom“, „Mammakarzinom“ und „Prostatakarzinom“.

Der oBDS gilt für alle Krebsarten und wird fortlaufend um organspezifische Module ergänzt.

Neue oBDS-Version 3.0.0

Eine aktualisierte Fassung des Basisdatensatzes wurde am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Neufassung gingen Änderungen in der Tumordokumentation einher, die eine bessere Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten seitens der Behandlungseinrichtungen ermöglichen. Mit den Tumordaten lässt sich das Krankheitsgeschehen in den Landeskrebsregistern noch genauer abbilden; dies wiederum verbessert den Datennutzen.

Bitte beachten sie, dass alle 2.x.x Versionen bis 30. Juni 2024 aufgekündigt und danach nicht mehr entgegengenommen werden.

Neue oBDS-Schnittstellenversion

Damit Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen Krebsdaten gemäß dem Basisdatensatz an ihr zuständiges Landeskrebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt. Der Basisdatensatz ist in der oBDS-Schnittstelle hinterlegt. Mithilfe der Schnittstelle werden Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem in der Einrichtung vorliegenden Tumordokumentations-, Klinikinformations-, Praxisverwaltungs- oder Pathologieinformationssystem generiert.

Neben der Neufassung des Basisdatensatzes gab es auch eine Neufassung der Schnittstelle – diese liegt jetzt in der Version 3.0.0 vor.

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Abnahme der oBDS-Schnittstelle –
Für Meldende des KKN

Bevor Sie erstmalig ein Meldungspaket mit der neuen oBDS-Version 3.0.0 an uns übermitteln, muss eine Schnittstellenabnahme durch das KKN erfolgen. Die Schnittstellenabnahme erfolgt innerhalb Ihrer Einrichtung einmal pro eingesetztem Tumordokumentationssystem, aus dem Sie Meldungen an das KKN übermitteln. Das heißt nur eine Schnittstellenmelderin oder Schnittstellenmelder bzw. eine Absenderin oder ein Absender aus Ihrer Einrichtung muss die Abnahme für das jeweilige Dokumentationssystem durchführen.

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Abnahme der oBDS-Schnittstelle –
Für Softwarehersteller

Ab 01.03.2023 bieten die klinischen Krebsregister nach § 65c SGB V eine bundeseinheitliche Schnittstellenabnahme an.

Vor Einrichtung im Produktivsystem Ihrer Kundinnen und Kunden werden so potenzielle Fehlerquellen ausgeräumt und die Schnittstelle wird getestet.

Der oBDS wurde von ADT und GEKID im März 2008 verabschiedet und im Februar 2014 aktualisiert. Im Jahr 2021 ist der Basisdatensatz erneut überarbeitet worden; die Neufassung wurde im Juli 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Schulungen zu oBDS

Die Neufassung des oBDS bedeutet eine Reihe kleinerer Änderungen und größerer Ergänzungen in den Daten, die von den klinischen Krebsregistern in Deutschland erfasst werden. Die Neufassung dient dazu, das Krankheitsgeschehen noch besser abzubilden und damit den Datennutzen zu erhöhen.

In dem Webseminar Onkologischer Basisdatensatz – Was ist neu? stellen wir Ihnen die Änderungen und Ergänzungen für Diagnose-, Therapie- und Verlaufsmeldungen vor. Anhand der Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Erfassungsmasken im Melderportal finden Sie sich leicht in den neuen Daten zurecht.

Schulungsvideos und Schulungsmaterial zu oBDS

oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam.

Hier können Sie die Präsentation zum Webseminar Onkologischer Basisdatensatz – Was ist neu? herunterladen.

Hier können Sie die Präsentation zum Webseminar Strahlentherapiemeldungen – Was ist neu mit oBDS? herunterladen.

Ihr Kontakt zum Vertrauensbereich

Telefon: 0511 277897-0
E-Mail: info@kk-n.de
Und jederzeit über das Melderportal.