„Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und […] der Geschäftsführer.“

§ 3 GAnstKKN

Der Verwaltungsrat wurde mit Wirkung zum 1. Dezember 2023 für die Dauer von drei Jahren berufen.

Mitglieder

  • Antje Pund (Vorsitzende)
    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
  • Dr. Fabian Feil (Stv. Vorsitzender)
    Niedersächsisches Landesgesundheitsamt
  • Sabine Nowack-Schwonbeck
    AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse
  • Hanno Kummer
    Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
    Landesvertretung Niedersachsen
  • Eva Töke
    Klinisches Krebsregister Niedersachsen
    Personalrat
  • Dr. Helen Domschat-Reubert
    Niedersächsisches Finanzministerium
  • Dr. Karin Reichelt
    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern. Diese werden vom Fachministerium für die Dauer von drei Jahren berufen.“

§ 4 GAnstKKN

Geschäftsordnung

Gemäß § 4 Abs. 5 GAnstKKN gibt sich der Verwaltungsrat eine Geschäftsordnung.