Neben der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben in Niedersachsen beteiligt sich das KKN auch überregional an Projekten, arbeitet mit den anderen Landeskrebsregistern eng zusammen und ist Mitglied in verschiedenen Organisationen, um wichtige Erkenntnisse im Kampf gegen Krebs zu ermöglichen.

Die einzelnen Landeskrebsregister sind auf Grund der föderalen Umsetzung des KFRG unterschiedlich. Um den Umsetzungsprozess des KFRG insgesamt zu harmonisieren und eine strukturierte Zusammenarbeit aller klinischen Krebsregister zu fördern, haben sich diese in der Plattform § 65c zusammengeschlossen: https://plattform65c.de

Die Plattform § 65c wurde 2015 mit Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) von der Ad hoc AG zur Umsetzung des KFRG eingesetzt und ist als „Sonstiges Gremium“ der Gesundheitsministerkonferenz ausgewiesen.

Mitglieder der Plattform sind jeweils eine Vertreterin und ein Vertreter der von den Ländern benannten Krebsregister gemäß § 65c SGB V.

Mitgliedschaften

Landeskrebsregister

Förderer

Der bundesweite Auf- und Ausbau klinischer Krebsregister wurde von der Deutschen Krebshilfe mit insgesamt 7,2 Millionen Euro unterstützt. Auf Niedersachsen entfiel dabei ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 483.921 Euro für die Jahre 2016 und 2017.