Das KKN erhält Daten aus unterschiedlichen Quellen wie von Ärztinnen/Ärzten und behandelnden Einrichtungen, die im KKN als Nutzerin/Nutzer zugelassen sind, von Krebsregistern anderer Bundesländer und über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen auch von Einwohner­meldeämtern.

Durch die Zusammenführung all dieser Daten soll Ihnen die ansonsten sehr zeitintensive und komplexe Recherchearbeit abgenommen werden. Denn für Sie wie für das KKN steht die Patientin/der Patient mit dem ganz individuellen Befund im Mittelpunkt.

Zum einen können Sie die von Ihnen oder von den mitbehandelnden ärztlichen Kolleginnen/Kollegen übermittelten Meldungen zu Ihren Patientinnen/Patienten direkt über Ihren Zugang im Melderportal einsehen.

Zum anderen können Sie insbesondere bei ungewöhnlichen Konstellationen, wie zum Beispiel bei Fällen mit atypischen Histologien, im KKN anfragen, ob ähnliche Fälle bekannt sind, wie diese behandelt wurden und wie der Verlauf dieser Fälle war. Diese Daten dürfen Sie anschließend an die Mitglieder der Tumorkonferenz übermitteln.

Die Daten aus dem Bestand des KKN werden nur auf Antrag übermittelt.
Dafür ist das Antragsformular des KKN zu verwenden.

Wer darf Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte, die im KKN als Nutzerin oder Nutzer zugelassen sind und bestimmte anonymisierte Daten, beispielsweise zu einer seltenen Erkrankung, für die Vorstellung und Erörterung eines Erkrankungsfalls in einer Tumorkonferenz benötigen.

Wofür dürfen die Daten genutzt werden?

Die vom KKN zur Verfügung gestellten Daten dürfen für die Vorstellung und Erörterung eines Erkrankungsfalls in einer Tumorkonferenz genutzt und in diesem Zusammenhang an die Mitglieder der Tumorkonferenz übermittelt werden. Nach Abschluss der Beratungen in der Tumorkonferenz sind die Mitglieder der Tumorkonferenz verpflichtet, die vom KKN übermittelten Daten, sofern sie nicht für die weitere Behandlung erforderlich sind, sowohl zu löschen als auch die Papierform zu vernichten.

Wie läuft die Beantragung ab?

  • Anonymisierte Daten zur Unterstützung von Tumorkonferenzen können über das vom KKN zur Verfügung gestellte Antragsformular beantragt werden. Aus der Anforderung muss der Umfang der angeforderten Daten genau hervorgehen.
  • Grundlage der Datenbasis des KKN ist der einheitliche onkologische Basisdatensatz und seine ergänzenden Module, der einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten definiert und die Voraussetzung für eine einheitliche Erfassung und Auswertung schafft.
  • Bitte senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular per E-Mail an info@kk-n.de.
  • Über das Ergebnis informiert das KKN Sie per E-Mail und stellt die angeforderten Daten Ihnen per verschlüsseltem Download zur Verfügung.