Regelkonformes Verhalten ist für das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) selbstverständlich. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, ist es wichtig, von Fehlverhalten zu erfahren, um dieses abstellen zu können. Das Hinweisgebersystem des KKN bietet allen die Möglichkeit, Regel- oder Gesetzesverstöße zu melden.

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist vom nationalen Gesetzgeber die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU-Whistleblower-Richtlinie) umgesetzt worden. Durch das Gesetz werden hinweisgebende Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen, vor Repressalien geschützt.

Das KKN ist stets bestrebt, für eine vollständige und umfassende Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen Sorge zu tragen. Der Schutz potenzieller Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber ist ihm daher ein besonders wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund hat das KKN für interne und externe Hinweise eine komplett anonyme Hinweisgeberplattform eingerichtet. Hinweise können sowohl durch Personen, die beim KKN beschäftigt sind als auch von externen Personen abgegeben werden.

Es kann jegliches regelwidriges Verhalten an das Hinweisgebersystem gemeldet werden. Darunter kann beispielsweise der Verdacht auf strafbare Handlungen wie Korruption, Geldwäsche, Diebstahl oder sexuelle Belästigung fallen. Hierbei muss die Tat nicht nachgewiesen sein, es genügt ein Verdacht.

Es ist technisch ausgeschlossen, dass Sie – wenn Sie einen anonymen Hinweis erteilen – unmittelbar durch das KKN identifiziert werden können.

Sollten Sie freiwillig Kontaktinformationen angeben, werden wir uns gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen, um den von Ihnen geschilderten Sachverhalt korrekt erfassen und aufklären zu können.

Wir versichern, dass wir Ihre Kontaktinformationen allein zur Aufklärung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes nutzen und Ihre Identität nicht ohnen ihren ausdrücklichen Wunsch gegenüber des KKN oder sonst preisgeben.

Sofern Sie uns über diese Plattform Informationen anonym und ohne weitere Instruktionen zukommen lassen, müssen Sie selbst sicherstellen, dass sich aus dem Kontext Ihrer Angaben Ihre Identität nicht ableiten lässt. In diesem Fall übermitteln wir den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhalt unmittelbar der Geschäftsleitung des KKN.

Wir weisen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass sich aus Ihren Angaben zum Sachverhalt Rückschlüsse auf Ihre Identität ableiten lassen könnten.

Bitte beachten Sie dies unbeding bei der Formulierung des Hinweises. Durch die Nutzung der Plattform entstehen Ihnen keine Kosten. Diese werden von dem Klinischen Krebsregister Niedersachsen vollständig übernommen.

Die Datenschutzhinweise für die vom KKN bereitgestellte Hinweisgeberplattform finden Sie unter den Datenschutz.