Das KKN veröffentlicht regelmäßig, mindestens quartalsweise, die Leistungsdaten in aggregierter Form. Diese umfassen die Meldeaktivitäten im zeitlichen Verlauf der Meldepflicht seit 01.07.2018.

Als meldebezogene Anlässe gelten hierbei die Meldungen zu Diagnose, Therapie und Verlauf sowie von Tumorkonferenzen, Pathologie und Todesbescheinigungen.

Die Darstellung erfolgt anhand des Meldungseinganges im KKN.
Meldungen anderer Krebsregister an das KKN sind ebenso berücksichtigt.

  • eingeschlossen sind: alle Versionen einer Meldung, RÜD-Meldungen (RÜD = Registerübergreifender Datenaustausch), Meldungen ohne Patienten-ID
  • ausgeschlossen sind: Minimaldiagnosen, EKN-Meldungen und Meldungen im Status „Gelöscht“

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Januar 2024