Bevor Sie als Meldende erstmalig ein Meldungspaket mit der neuen oBDS-Version 3.0.0 an uns übermitteln, muss eine Schnittstellenabnahme durch das KKN erfolgen. Damit wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.

Die Schnittstellenabnahme erfolgt innerhalb Ihrer Einrichtung einmal pro eingesetztem Tumordokumentationssystem, aus dem Sie Meldungen an das KKN übermitteln. Das heißt nur eine Schnittstellenmelderin oder Schnittstellenmelder bzw. eine Absenderin oder ein Absender aus Ihrer Einrichtung muss die Abnahme für das jeweilige Dokumentationssystem durchführen.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Dokumentationssystem schon das neue Format unterstützt, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwarehersteller.

Der Abnahmeprozess – Ihre Aufgaben

Schritt 1:
Kontaktaufnahme über obds@kk-n.de

Stimmen Sie sich innerhalb Ihrer Einrichtung ab, wer die Abnahme durchführen soll.
Melden Sie sich zwei Wochen vor der gewünschten Abnahme bei uns.
Für die Abnahme schreiben Sie eine E-Mail an obds@kk-n.de.
Teilen Sie in Ihrer E-Mail Ihre Melder-/Absender-ID mit.
Beachten Sie, dass nur eine Melderin oder ein Melder bzw. eine Absenderin oder ein Absender aus Ihrer Einrichtung die Abnahme für ein Dokumentationssystem durchführen muss.

Schritt 3:
Übermittlung des Meldungspaketes

Nachdem wir Sie für die Übermittlung von Daten mit der oBDS-Version 3.0.0 freigeschaltet hatten, übermitteln Sie uns zwischen 10 und 100 Meldungen (Echtdaten aus Ihrem Primärsystem).
Dieses Meldungspaket soll alle für Sie typischen Meldungstypen wie Diagnose-, Verlaufs-, Therapie-, Pathologiemeldungen, Meldungen zu Tumorkonferenzen etc. beinhalten.
Wichtig: Bitte berücksichtigen Sie hier auch schon die neuen Felder. Nur so kann sichergestellt werden, dass diese zukünftig korrekt übermittelt werden.
Während der Prüfung dieser Meldungen (vgl. Schritt 4) pausieren Sie mit weiteren Übermittlungen.
Erst nach unserer Rückmeldung zu den Prüfungsergebnissen sind weitere Aktionen Ihrerseits möglich und erforderlich.

Schritt 5:
Evtl. Korrekturschleife

Sollten Korrekturen innerhalb der Meldungen erforderlich sein, erhalten Sie Korrekturnachfragen von uns mit der Bitte, diese zu bearbeiten und die jeweiligen Meldungen erneut zu übermitteln.
Es kann darüber hinaus vorkommen, dass Ihr Softwarehersteller die Entwicklung noch einmal nachbessern muss. Sollte dem so sein, bekommen Sie eine ausführliche Rückmeldung von uns. In diesem Fall beginnt der Abnahmeprozess nach den Fehlerbehebungen wieder von vorne.

Der Abnahmeprozess – Unsere Aufgaben

Schritt 2:
Terminvereinbarung

Wir melden uns bei Ihnen, um einen Termin zur Schnittstellenabnahme zu vereinbaren.
Anschließend schalten wir Sie für die Datenübermittlung mit der oBDS-Version 3.0.0 frei.

Schritt 4:
Prüfung des Meldungspaketes

Nachdem Sie uns Ihre Meldungen übermittelt haben, prüfen wir diese systematisch. Wir melden uns bei Ihnen mit den Prüfungsergebnissen und den gegebenenfalls erforderlichen Korrekturen.

Schritt 6:
Abnahme, Bestätigung & Freischaltung

Sind alle Prozessschritte erfolgreich gelaufen, folgt die offizielle Schnittstellenabnahme. Sie erhalten von uns eine entsprechende Bestätigung; danach können Sie offiziell Daten mit der neuen oBDS-Version 3.0.0 an das KKN übermitteln.
Auch die weiteren Melderinnen und Melder in Ihrer Einrichtung, die dasselbe Dokumentationssystem nutzen, schalten wir für die Übermittlung mit der neuen oBDS-Version 3.0.0 frei.

Hintergrund

Das KKN nutzt – wie alle anderen Landeskrebsregister auch – den standardisierten onkologischen Basisdatensatz – kurz oBDS: Der oBDS definiert einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten und schafft die Voraussetzung für eine vergleichbare Erfassung und Auswertung.

Der Basisdatensatz beinhaltet neben festgelegten Gruppen wie „Patienten Stammdaten“, „Diagnose“ und „TNM-Klassifikation“ auch organspezifische Ergänzungsmodule wie „Kolorektales Karzinom“, „Malignes Melanom“, „Mammakarzinom“ und „Prostatakarzinom“.

Eine aktualisierte Fassung des Basisdatensatzes wurde am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Neufassung gingen Änderungen in der Tumordokumentation einher, die eine bessere Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten seitens der Behandlungseinrichtungen ermöglichen. Mit den Tumordaten lässt sich das Krankheitsgeschehen in den Landeskrebsregistern noch genauer abbilden; dies wiederum verbessert den Datennutzen.

Damit Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen Krebsdaten gemäß dem Basisdatensatz an ihr zuständiges Landeskrebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt. Der Basisdatensatz ist in der oBDS-Schnittstelle hinterlegt. Mithilfe der Schnittstelle werden Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem in der Einrichtung vorliegenden Tumordokumentations-, Klinikinformations-, Praxisverwaltungs- oder Pathologieinformationssystem generiert.

Neben der Neufassung des Basisdatensatzes gab es auch eine Neufassung der Schnittstelle – diese liegt jetzt in der Version 3.0.0 vor.

Mit der verpflichtenden Schnittstellenabnahme durch das KKN wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.

Das KKN nimmt aktuell folgende oBDS-Versionen (ehemals ADT-GEKID-Versionen) entgegen:
– 3.0.1 und 3.0.0

2.2.1/2.2.0 (enthalten zusätzlich zu 2.1.3/2.1.2 das Modul Malignes Melanom)
– 2.1.3/2.1.2 (enthalten neue ICD-10, ICD-O-3 und OPS Versionen)
– 2.1.1
(ausschließlich für Meldeanlässe bis 31.12.2020)
Daten mit den Versionen 2.2.1, 2.2.0, 2.1.3, 2.1.2 sowie 2.1.1 können nur noch bis 30.06.2024 an das KKN übermittelt werden.

oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam.

Entsprechende Umstellung des Melderportals ab Mitte Dezember 2022.