Für die Meldenden, die ihre Meldungen im Melderportal manuell erfassen, gibt es Neuerungen: Ab dem 6. März 2023 nimmt das KKN Meldungen in der neuen oBDS-Version 3.0.0 entgegen. Im Zuge dessen werden bzw. wurden die manuellen Eingabefelder des Melderportals angepasst.

Das Melderportal wurde automatisch aktualisiert, Sie brauchen aktiv nichts tun.

Beachten Sie bitte die neuen Funktionalitäten:

Eigene Leistung

Das Feld „Eigene Leistung“ ist ein Pflichtfeld. Es gibt an, ob die gemeldete Leistung in der eigenen Einrichtung erbracht wurde. In Niedersachsen sollen nur die jeweils eigenen Leistungen gemeldet werden (Eigene Leistung = Ja). Leistungen, die in anderen Einrichtungen erbracht werden, werden von diesen Einrichtungen gemeldet. Sie können diese Meldungen als Fremdmeldungen (Häkchen „Daten anderer Leistungserbringer“) einsehen.

Zertifizierung

Meldende aus Organkrebszentren können über das Feld „Zertifizierung“ gemeldete Fälle als Zentrumsfall/Primärfall kennzeichnen. Es gilt die Definition der Deutschen Krebsgesellschaft. In Auswertungen (z. B. Rückmeldeberichten) können diese Fälle gesondert ausgewiesen werden. Für Einrichtungen, die keine Organkrebszentren sind, ist das Feld optional und kann leer gelassen werden.

Einwilligung Meldeberechtigung

Die Angabe, ob die Einwilligung der Patientin/des Patienten für die Meldung vorliegt, ist eine Pflichtangabe bei Statusmeldungen ohne Leitlinienempfehlung und Tumorkonferenzmeldungen.

Verlaufsmeldungen als Statusmeldungen sind nur laut Leitlinie empfohlenen Nachsorgezeitraum meldepflichtig – auch mehrmals pro Jahr. Außerhalb des Nachsorgezeitraums oder wenn es keine Leitlinienempfehlung zur Nachsorge gibt, dürfen sie nur mit Einwilligung der Patientin/des Patienten gemeldet werden (Einwilligung Meldeberechtigung = Ja).

Tumorkonferenzen dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Patientin/des Patienten gemeldet werden (Einwilligung Meldeberechtigung = Ja).

In jedem Fall müssen Patientinnen und Patienten über die Meldung ans Krebsregister informiert werden (Meldebegründung). Die Patienteninformation des KKN können Sie auf unserer Homepage bestellen oder auf mehreren Sprachen herunterladen.

Therapieart bei Systemtherapien

Wenn Sie eine Systemtherapiemeldung mit mehreren Substanzen übermitteln, die zu verschiedenen Therapiearten gehören und diese Kombination bei Therapieart nicht aufgelistet ist, dann wählen Sie bitte bei Therapieart „Sonstiges“ aus und geben alle Substanzen an.

Angabe der Nebenwirkung

In systemischen und Strahlentherapiemeldungen ist das Feld Nebenwirkung auch schon beim Behandlungsbeginn Pflicht. Wenn sich noch keine Nebenwirkung nach der ersten Gabe/Bestrahlung abgezeichnet hat, wählen Sie „keine“ oder „unbekannt“ aus.

Freitexte

Der neue Basisdatensatz (oBDS) sieht für Freitextfelder „Lokalisation Freitext“ und „Histologie Freitext“ eine Zeichenbegrenzung auf max. 255 Zeichen vor. Wird die Zeichenanzahl überschritten, wird beim Speichern das Feld rot markiert und der Fehler-Hinweis „Bitte beheben Sie den Fehler im Formular“ erscheint. Bitte kürzen Sie die Texte in den rot markierten Feldern.

Validierungsfehler/Paketfehler

Aktuell kann es beim Übermitteln von Meldungen zu Validierungsfehlern bzw. Paketfehlern kommen. Nach der Übermittlung bleibt die Meldung in der Tumorhistorie auf den Status „Exportiert“ stehen. In dem Menü „Übermittelte Meldungspakete“ wird die Übermittlung mit dem Status „Paketfehler“ angezeigt. In Statusdetails erscheint die Information „Meldungspaket enthält Validierungsfehler…“. Es ist keine Aktion Ihrerseits erforderlich. Die Meldungen sind nicht verloren. Zusammen mit dem Systemhersteller arbeiten wir an einer Lösung. Bitte übermittelt Sie wie gewohnt weiterhin Ihre Meldungen.

Diese und weitere Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) sind bereits in dem Melderhandbuch aufgeführt und gekennzeichnet.

Zur Unterstützung bieten wir Ihnen Schulungsvideos zum onkologischen Basisdatensatz an.

Sie können auch unsere Webseminare zu oBDS nutzen oder einen Termin für eine individuelle Schulung mit unserem Schulungsteam vereinbaren.

Hintergrund

Das KKN nutzt – wie alle anderen Landeskrebsregister auch – den standardisierten onkologischen Basisdatensatz – kurz oBDS: Der oBDS definiert einen bundesweit einheitlichen Standard für alle Tumorarten und schafft die Voraussetzung für eine vergleichbare Erfassung und Auswertung.

Der Basisdatensatz beinhaltet neben festgelegten Gruppen wie „Patienten Stammdaten“, „Diagnose“ und „TNM-Klassifikation“ auch organspezifische Ergänzungsmodule wie „Kolorektales Karzinom“, „Malignes Melanom“, „Mammakarzinom“ und „Prostatakarzinom“.

Eine aktualisierte Fassung des Basisdatensatzes wurde am 12.07.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Neufassung gingen Änderungen in der Tumordokumentation einher, die eine bessere Erfassung und Übermittlung von klinisch bedeutsamen Inhalten seitens der Behandlungseinrichtungen ermöglichen. Mit den Tumordaten lässt sich das Krankheitsgeschehen in den Landeskrebsregistern noch genauer abbilden; dies wiederum verbessert den Datennutzen.

Damit Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen Krebsdaten gemäß dem Basisdatensatz an ihr zuständiges Landeskrebsregister übermitteln können, wurde die oBDS-Schnittstelle (ehemals ADT/GEKID-Schnittstelle) erstellt. Der Basisdatensatz ist in der oBDS-Schnittstelle hinterlegt. Mithilfe der Schnittstelle werden Meldungspakete (XML-Dateien) aus dem in der Einrichtung vorliegenden Tumordokumentations-, Klinikinformations-, Praxisverwaltungs- oder Pathologieinformationssystem generiert.

Neben der Neufassung des Basisdatensatzes gab es auch eine Neufassung der Schnittstelle – diese liegt jetzt in der Version 3.0.0 vor.

Für Meldende per Schnittstelle gibt es eine verpflichtende Schnittstellenabnahme durch das KKN. Damit wollen wir sicherstellen, dass sich durch die umfangreichen Änderungen keine systematischen Fehler in die Meldungen einschleichen.

oBDS – Wir zeigen Ihnen die Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Schulungsvideo.

Kontakt

E-Mail: obds@kk-n.de
E-Mail: melderschulung@kk-n.de

Telefon: 0511 277897-0