Ab dem 1. Februar 2024 gibt es mit der neuen Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung neue, leicht erhöhte Meldevergütungen für die Übermittlung klinischer Daten an die Landeskrebsregister in Deutschland. Die Krebsregister zahlen die Meldevergütung als Aufwandsentschädigung an die Meldenden.

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben mit Wirkung zum 1. Februar 2024 eine neue Vereinbarung über die Aufwandsentschädigung für Meldungen an klinische Krebsregister beschlossen. Die Beträge gelten bundesweit und wurden leicht, für Therapiemeldungen sogar deutlich erhöht.

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Ausschlaggebend für die Höhe der Aufwandsentschädigung ist das Leistungsdatum der Meldung. Für eine vollständige Meldung Ihrer eigenen Leistung über eine Diagnosestellung, einen Therapiebeginn oder ein Therapieende, eine Verlaufsuntersuchung oder eine pathologische Befundung ab dem 1. Februar 2024 erhalten Sie automatisch die neuen Beträge:

MeldeanlassNeue AufwandsentschädigungAlte Aufwandsentschädigung
Diagnosemeldung19,50 Euro18 Euro
Verlaufsmeldung9 Euro8 Euro
Therapiemeldung9 Euro5 Euro
Pathologiemeldung4,50 Euro4 Euro

Wichtig für die Zuordnung der Meldung und für die Abrechnung sind neben den medizinischen Inhalten vor allem die Patientendaten. Achten Sie nach wie vor bitte auf die Angabe der korrekten Versichertendaten (Krankenversicherungsunternehmen und Versichertennummer). Hilfestellung dazu bietet Ihnen unsere Website unter Aufwandsentschädigung . Eine Übersicht ihrer Abrechnungen erhalten Sie im Melderportal unter dem Reiter Datenrückmeldung. Die Funktionsweise erläutern wir in Text und Video im Handbuch.

Ihr Kontakt zum Vertrauensbereich

Telefon: 0511 277897-0
E-Mail: info@kk-n.de
Und jederzeit über das Melderportal.