Ärztinnen und Ärzte haben die Möglichkeit, ihre Meldungen aus ihrem Primärsystem elektronisch an das KKN zu übermitteln. Das Primärsystem muss hierfür den Export der Meldungen im bundesweit einheitlichen Format oBDS (ehemals ADT-GEKID-XML-Schema) unterstützen. Die so erzeugte XML-Datei wird vom KKN über das Melderportal entgegengenommen und verarbeitet. Dies erspart Ärztinnen/Ärzten die doppelte Dokumentation.
Das KKN nimmt aktuell folgende oBDS-Versionen (ehemals ADT-GEKID-Versionen) entgegen:
– 2.2.1/2.2.0 (enthalten zusätzlich zu 2.1.3/2.1.2 das Modul Malignes Melanom)
– 2.1.3/2.1.2 (enthalten neue ICD-10, ICD-O-3 und OPS Versionen)
– 2.1.1 (ausschließlich für Meldeanlässe bis 31.12.2020)
Die Entgegennahme der Version 3.0.0 ist ab dem 15.01.2023 möglich.
Sie können Daten mit der derzeit aktuellen Version 2.2.1 sowie der aktuell noch unterstützten Vorgängerversionen (2.2.0, 2.1.3, 2.1.2) nur noch bis 31.12.2023 an das KKN übermitteln.

oBDS – Neuerungen des einheitlichen onkologischen Basisdatensatzes in der Version 3.0.0 in einem Video – erklärt vom KKN-Melderschulungsteam.
Entsprechende Umstellung des Melderportals ab Mitte Dezember 2022.
Compliance Level
Das oBDS-Schema bietet Spielraum für Interpretationen bezüglich Struktur und Pflichtangaben. Durch die im Umsetzungsleitfaden beschriebenen Compliance Level werden die Anforderungen an die Struktur der Meldung, die Referenzierbarkeit und die Integration weiter spezifiziert.
Das KKN fordert aktuell mindestens folgende Compliance Level:
- Struktur S2
- Referenzierbarkeit R3
- Integration I1
Compliance Level S2 beschreibt, dass genau eine Teilmeldung (ein Aspekt eines Falls) innerhalb eines <Meldung> Tags vorhanden ist, ausgenommen sind Tumorkonferenzmeldungen.
Das Compliance-Level R3 setzt voraus, dass die Attribute „Melder_ID“, „Patient_ID“ und „Meldung_ID“ gemäß ihrem definierten Geltungsbereich befüllt sind.
Die Integrationsachse trifft Aussagen über die Tiefe der Integration des Meldeverfahrens in das Primärsystem. Aktuell ist es möglich die im Tumordokumentationssystem generierten ADT/GEKID-Dateien per Export aus dem Primärsystem und anschließendem Upload über das Melderportal an das KKN zu übertragen. Eine direkte Übertragung aus den Primärsystemen per Webservice ist in Planung.
Umsetzungsleitfaden zur Krebsregister-Schnittstelle
Der Umsetzungsleitfaden ist ein Arbeitsergebnis der Plattform § 65c. Die Plattform § 65c ist ein eigenständiges Expertengremium, in der die klinischen Krebsregister der Bundesländer eng zusammenarbeiten, um Synergien zu schaffen und welche zu nutzen. In verschiedenen Arbeitsgruppen werden wichtige Themen diskutiert und Vorgehen harmonisiert, fachliche Fragestellungen und Verfahrensabläufe abgestimmt und Empfehlungen erarbeitet – unter Beachtung der Bundes- und Landesregelungen.
Damit klinische Krebsregister Daten im Format des bundeseinheitlichen onkologischen Basisdatensatzes (oBDS) verarbeiten können, müssen Softwarehersteller in der Lage sein, Daten in diesem Format bereitzustellen. Dafür bedarf es über den Datenstandard hinausgehenden Beschreibungen zur Implementation, die von der Plattform § 65c im Umsetzungsleitfaden bereitgestellt werden.
Neben einer Definition von Kernelementen sowie Empfehlungen zur Erzeugung und Verarbeitung von Meldungen gehören dazu auch allgemeingültige Testdatensätze, Beschreibung und Empfehlung zum Umgang mit nicht klar definierten Merkmalen, aber auch Länderspezifika und allgemeine Informationen. Da sich dabei zum Teil Inhalte des oBDS-Basisdatensatzes und technische Merkmale überschneiden, wird dies auch gesammelt im Umsetzungsleitfaden bearbeitet. Der Umsetzungsleitfaden bezieht sich stets auf die aktuell veröffentliche Version des oBDS-Schemas.
Der Umsetzungsleitfaden steht Ihnen unter basisdatensatz.de zur Verfügung.
Meldungsübermittlung aus Primärsystemen
Viele Primärsysteme (Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme, Therapieplanungssysteme, Tumordokumentationssysteme, Pathologieinformationssysteme) bieten bereits eine Export-Schnittstelle nach oBDS (ehemals ADT-GEKID) für die Meldung an die klinischen Krebsregister an.
Das KKN unterstützt Sie gerne bei der Übermittlung von Meldungspaketen, die aus einem Primärsystem erzeugt wurden.

Fragen? Wir beraten Sie gern.
E-Mail: obds@kk-n.de
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, an unseren Melderschulungen teilzunehmen.