J u n i 2020

Das KKN hat seit dem 01.07.2018 über eine Million Meldungen von über 2.000 aktiven Melderinnen und Meldern über das gemeinsam mit dem EKN betriebene Melderportal entgegengenommen.

In gerade mal zwei Jahren haben wir mit Ihnen gemeinsam schon viele Herausforderungen gemeistert – dazu zählt auch die Etablierung der Abrechnungsprozesse. Wenn man bedenkt, dass es klinische Krebsregister in ihrer heutigen Form erst seit wenigen Jahren gibt und die Strukturen und Abhängigkeiten aller Beteiligten komplex ist, ist das viel. Und weil die Lage kompliziert ist, kommunizieren wir aktiv und transparent.

Unser ausdrücklicher Dank gilt allen unseren Melderinnen und Meldern – für Aufwand und Geduld. Danke!

Ende 2019 konnten wir damit beginnen, den Aufwand in Form der Ihnen zustehenden Meldevergütung auszuzahlen – bisher für die meldepflichtigen Meldungen zu gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten.

In Kürze erhalten Sie nun auch die Aufwandsentschädigung zu Meldungen sowohl von privat versicherten Patientinnen und Patienten als auch zu meldeberechtigten Meldungen von unauffälligen Nachsorgeuntersuchungen.

Über das Melderportal können alle registrierten Melderinnen und Melder sich stets über den Bearbeitungsstand der übermittelten Meldungen und die Auszahlung der Aufwandsentschädigung informieren.

Hier finden Sie eine Übersicht über die bundeseinheitliche Meldevergütung