Hinweis

Im Text steht nur die männliche Form. Die weibliche Form steht nicht im Text. Zum Beispiel Ärzte. Oder: Ärzte und Zahnärzte. Das Wort Ärztinnen steht nicht im Text. Das machen wir so, damit die Sätze kürzer sind. So kann man den Text besser lesen. Es sind aber immer Männer und Frauen gemeint.

Allgemeine Informationen über das Klinische Krebs-Register Niedersachsen (KKN)
in Einfacher Sprache

  • Das Klinische Krebs-Register Niedersachsen gibt es seit dem 01.12.2017. Die Abkürzung für das Klinische Krebs-Register Niedersachsen heißt KKN. Es ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Das bedeutet: Es ist eine Behörde vom Land Niedersachsen.
  • Im Sozial-Gesetz-Buch 5 (SGB 5) steht: Jedes Bundes-Land muss ein Krebs-Register haben. Die Krebs-Register sammeln Informationen über Krebs-Erkrankungen und die Behandlung von Krebs-Erkrankungen.
    Die Informationen sollen den Ärzten helfen. Sie können sehen:
    – Welche Krebs-Erkrankungen gibt es in Niedersachsen.
    – Wie behandeln die Ärzte die krebs-kranken Menschen.
    – Hilft die Behandlung den krebs-kranken Menschen.
    – Gibt es Probleme bei der Behandlung.
    – Was muss man bei der Behandlung beachten.
    – Und was kann man bei der Behandlung besser machen.
  • In Niedersachsen gibt es 2 Krebs-Register: Das Klinische Krebs-Register Niedersachsen (KKN) und das Epidemiologische Krebs-Register Niedersachsen (EKN).
    Sie haben verschiedene Aufgaben. Sie arbeiten aber eng zusammen.
    Eine Meldung über eine Krebs-Erkrankung gilt für beide Krebs-Register. Das bedeutet: Der Arzt muss die Informationen nur einmal im Melder-Portal eintragen.
  • Das KKN sammelt Informationen über die verschiedenen Krebs-Erkrankungen:
    Welche Krebs-Art bekommen die Menschen. Welche Behandlung bekommen die krebs-kranken Menschen. Hilft die Behandlung den Menschen. Werden die Menschen wieder gesund. Wie geht es den Menschen nach der Behandlung. Und wie geht es nach der Behandlung weiter. Das Krebs-Register untersucht die Informationen. Es schreibt Berichte über die Ergebnisse. Und unterstützt die Forschung.
  • Die Ärzte schicken die Informationen über die Krebs-Erkrankungen an das KKN. Man sagt auch: Die Ärzte melden die Informationen über die Krebs-Erkrankungen an das KKN. Für die Meldung müssen sie eine besondere Internet-Seite benutzen. Diese Internet-Seite nennt man Melder-Portal. Die Internet-Seite ist besonders sicher.
  • 8 Bundes-Länder haben das Melder-Portal zusammen entwickelt. Das bedeutet: Sie haben die Internet-Seite gemacht. Und dabei eng zusammen-gearbeitet. Fachleute überprüfen das Melder-Portal immer wieder. Und verbessern es. Das Melder-Portal gibt es seit dem 01.07.2018.
  • Wenn ein Arzt oder Zahnarzt einen krebs-kranken Menschen behandelt, dann muss er das an das KKN melden. Das steht so im Gesetz.
    Für die Meldung muss er das Melder-Portal benutzen.
    Zu den Krebs-Erkrankungen gehören auch Hirn-Tumore. Das sind Krebs-Geschwüre im Gehirn. Einrichtungen und Kliniken, die mit Krebs-Erkrankungen zu tun haben, müssen auch das Melder-Portal benutzen.
  • Die Meldungen sehen in allen Bundes-Ländern gleich aus. So können die Krebs-Register in den verschiedenen Bundes-Ländern Informationen austauschen. Zum Beispiel, wenn ein krebs-kranker Mensch in verschiedenen Bundes-Ländern behandelt wird.
    In der Meldung stehen Informationen über die Einrichtung, die die Meldung abgibt. Zum Beispiel über den Arzt oder den Zahnarzt. Informationen über den krebs-kranken Menschen. Und Informationen über die Krebs-Erkrankung.
  • Im KKN gibt es 2 Haupt-Bereiche: Den Vertrauens-Bereich und den Register-Bereich.
  • Die Mitarbeiter im Vertrauens-Bereich prüfen jede Meldung genau. Zum Beispiel, ob alle Daten da sind. Und ob alle Daten richtig sind. Daten ist ein anderes Wort für Informationen.
  • Der Register-Bereich sammelt die Informationen über die Krebs-Erkrankungen und die Behandlungen. Und speichert die Informationen.
  • Das KKN speichert die persönlichen Daten von den krebs-kranken Menschen verschlüsselt. Das ist so ähnlich wie eine Geheim-Schrift. Nur bestimmte Personen können die verschlüsselten Daten lesen. Sie brauchen dafür eine besondere Erlaubnis. Und besondere Technik.
  • Persönliche Daten sind zum Beispiel
    – der Name
    – die Adresse und
    – die Kranken-Versicherten-Nummer.
  • Die beiden Krebs-Register behandeln alle Daten streng vertraulich. Das bedeutet: Die Mitarbeiter von den Krebs-Registern geben die Daten ohne Einverständnis nicht weiter. Sie schützen die Daten und beachten alle Regeln zum Daten-Schutz.

Hier finden Sie das Dokument Informationen über das Klinische Krebs-Register Niedersachsen (KKN) in Einfacher Sprache als PDF-Datei zum Herunter-laden.

Warum ist die Meldung an das KKN wichtig?

Das Krebs-Register ist eine große Daten-Sammlung. Die Daten sind Informationen über Krebs-Erkrankungen. Und über die Behandlung der Krebs-Erkarnkungen. Die Daten werden im Computer gespeichert. Der Grund ist: Die Ärzte wissen noch nicht alles über Krebs. Deshalb müssen sie mehr über die Krankheit lernen. Dabei hilft ihnen das Krebs-Register.

Die Ärzte können sehen:

  • Welche Krebs-Erkrankungen gibt es.
  • Welche Behandlung bekommen die krebs-kranken Menschen.
  • Hilft die Behandlung den Menschen.
  • Gibt es Probleme bei den Behandlungen.
  • Werden die Menschen wieder gesund.
  • Wie geht es den Menschen nach der Behandlung.
  • Was muss man bei der Behandlung beachten.
  • Und was muss man nach der Behandlung machen.

Mit den Daten aus dem Krebs-Register können die Ärzte den Menschen mit Krebs besser helfen. Zum Beispiel mit neuen Behandlungen.

Mit den Daten kann man Krebs auch besser erforschen.

Diese Informationen helfen nur dann richtig, wenn die Ärzte alle Krebs-Erkrankungen und ihre Behandlungen melden. Und wenn die Daten richtig und gut sind. Es reicht nicht, wenn die Ärzte die Meldungen schlecht ausfüllen. Oder wenn Daten fehlen oder falsch sind.

Bitte helfen Sie bei der Arbeit gegen den Krebs!
Das machen Sie, wenn Sie nicht widersprechen.
Für die Behandlung und Forschung ist es sehr wichtig,
dass es möglichst viele Daten gibt.
Vielen Dank!

Welche Gesetze sind wichtig für das KKN?

Bei der Bundes-Regierung gibt es das Krebs-Früh-Erkennungs- und -Register-Gesetz (KFRG) vom 09.04.2013. Es steht im Sozial-Gesetz-Buch 5 (Paragraph 65c).

Darin steht: Jedes Bundes-Land muss ein klinisches Krebs-Register haben.

Das klinische Krebs-Register soll alle Informationen über Krebs-Erkrankungen und die Behandlungen von Krebs-Erkrankungen sammeln. Die Informationen sollen den Ärzten bei der Behandlung von krebs-kranken Menschen helfen.

Die Ärzte sollen Informationen austauschen.

Sie sollen melden, was hilft und was nicht hilft. So soll die Behandlung von krebs-kranken Menschen immer besser werden.

Folgende Gesetze sind wichtig für die Meldungen im KKN:

  • Gesetz zur Umsetzung des Krebs-Früh-Erkennungs- und -Register-Getzes in Niedersachsen vom 25.09.2017
  • Gesetz über das Klinische Krebs-Register Niedersachsen (GKKN) vom 25.09.2017
  • Gesetz über die Anstalt „Klinisches Krebs-Register Niesersachsen“ (GAnstKKN)
  • Gesetz über das Epidemiologische Krebs-Register Niedersachsen (GEKN) vom 07.12.2012.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung kontrolliert die Arbeit von den Landes-Krebs-Registern.

Haben Sie Fragen?
Dann fragen Sie uns. Rufen Sie uns an. Oder schreiben Sie uns.
Wir helfen Ihnen gern weiter.

Das sind die Ansprechpartner im KKN:

  • Dipl.-Math. Tobias Hartz, Geschäfts-Führer
  • Dr. med. Tonia Brand, Register-Bereich
  • Dr. rer. pol. Nils Goeken, Vertrauens-Bereich

Das ist die Adresse des KKN:

Klinisches Krebs-Register Niedersachsen (KKN)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Sutelstraße 2
30659 Hannover
Telefon: 0511 277897-0
E-Mail: info@kk-n.de