Das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN) hat den gesetzlichen Auftrag, fortlaufend und flächendeckend sowohl Daten zur Krebsdiagnose als auch alle gemeldeten Behandlungsschritte inklusive Nachsorge und den individuellen Krankheitsverlauf der Patientinnen und Patienten zu erfassen. Über die Datensammlung hinaus hat das KKN die Aufgabe, die Informationen zu verarbeiten, auszuwerten, zu veröffentlichen und für Forschung und Qualitätssicherung zur Verfügung zu stellen. Insbesondere soll das KKN überprüfen, ob und wie die definierten Empfehlungen für eine leitliniengerechte Behandlung in den Einrichtungen umgesetzt werden und somit zur Bewertung der Qualität der onkologischen Versorgung wesentlich beitragen. Damit rückt erstmalig der Grundgedanke eines übergreifenden Versorgungsgeschehens in den Mittelpunkt der Betrachtungen und soll dauerhaft die Qualität in der onkologischen Versorgung von Patientinnen und Patienten sichern.

Das KKN ist ein klinisches Krebsregister gemäß § 65c SGB V. Wir sind somit eins von bundesweit insgesamt 15 klinischen Krebsregistern mit dem selben Auftrag: Daten zu Krebsfällen und deren Behandlungen zu erfassen, auszuwerten und bereitzustellen. Als zentraler Ansprechpartner für Daten zur Krebsversorgung in Deutschland ermöglichen wir wichtige Erkenntnisse im Kampf gegen Krebs.
Aktuelles
Studien- und Forschungsanträge
Gemäß § 20 GKKN stellt das KKN Daten zur onkologischen Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke zur…
Leistungsdaten des KKN
Das KKN veröffentlicht mindestens einmal im Jahr die Leistungsdaten in aggregierter Form. Diese umfassen die…
Wir suchen IT-Verstärkung
Die Stelle als IT-Administratorin/IT-Administrator (m/w/d) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit…
Abnahme der oBDS-Schnittstelle
Bevor Sie erstmalig ein Meldungspaket mit der neuen oBDS-Version 3.0.0 an uns übermitteln, muss eine…
Qualitätskonferenz Nierenzellkarzinom
Das KRH Krebszentrum am Klinikum Siloah und das KKN laden Sie zur Qualitätskonferenz Nierenzellkarzinom der…
Übermittlungsprobleme im Januar 2023 erw …
Schnittstellenmelder aufgepasst! Im Januar 2023 werden Probleme bei der Übermittlung von Krebsregistermeldungen mit den ADT/GEKID-Versionen…
Plattform § 65c

Die Plattform § 65c ist der bundesweite Zusammenschluss aller klinischen Krebsregister gemäß § 65c SGB V. Das Gremium stimmt fachliche Fragestellungen und Verfahrensabläufe zwischen den klinischen Krebsregistern in den einzelnen Bundesländern ab und erarbeitet einheitliche Empfehlungen.
Softwarehersteller

Hier finden Softwarehersteller Informationen rund um die oBDS-Schnittstelle inkl. Umsetzungsleitfaden und Compliance Level.
Newsletter

Mit unserem allgemeinen Newsletter stellen wir unseren Melderinnen und Meldern, aber auch anderen Interessierten regelmäßig Informationen zu wichtigen Themen rund um die Krebsregistrierung zur Verfügung.
Meldende

Dieser Bereich gehört unseren Meldenden: von der Meldepflicht über FAQs bis hin zur digitalen Bibliothek inkl. Melderhandbuch und natürlich den Melderschulungen – alles Wichtige für Sie stets aktuell an einem Ort.
Qualitätskonferenzen

Onkologische Versorgungsrealität Niedersachsen – so lautet der Titel der Veranstaltungsreihe, in der jährlich vier Qualitätskonferenzen als Gemeinschaftsprojekt des KKN, des Comprehensive Cancer Center Niedersachsen (CCC-N) sowie aller kooperierender Onkologischer Zentren des Landes stattfinden.
Rückmeldeberichte

Das KKN versendet regelmäßig Rückmeldeberichte an seine Meldende. Der Rückmeldebericht bietet eine Übersicht über die eingegangenen Meldungen zu der jeweiligen Meldestelle und über die im KKN vorliegenden Daten zu den zu der Meldestelle gehörenden behandelten Personen. Den Rückmeldebericht gibt es in allgemeiner oder tumorspezifischer Art.
Leistungszahlen

Das KKN veröffentlicht quartalsweise die Leistungsdaten in aggregierter Form. Diese umfassen die Meldeaktivitäten im zeitlichen Verlauf der Meldepflicht seit 01.07.2018. Als meldebezogene Anlässe gelten hierbei die Meldungen zu Diagnose, Therapie und Verlauf sowie von Tumorkonferenzen, Pathologie und Todesbescheinigungen – anhand des Meldungseinganges im KKN. Meldungen anderer Krebsregister an das KKN sind dabei ebenso berücksichtigt.